Urteil vom LG Düsseldorf zu Facebook Like Button
Das Landgericht Düsseldorf bestätigt, dass der Facebook Like-Button auf Webseiten in bestimmten Fällen abgemahnt werden kann.
In der Vergangenheit gab es bereits Abmahnungen wegen des Facebook Like Buttons auf Webseiten. Die Tatsache, dass das Facebook-Plugin Daten der Webseitenbesucher ungefragt an Facebook überträgt war der Hintergrund. Denn es handelt sich um personenbezogene Daten und diese Datenübertragung ist nur mit Zustimmung der Nutzer erlaubt.